Was Sie für Ihr Kind tun können.
Alte Regelungen – neu aufgelegt
Als ich, Andrea Wagner-Bahr, meinen Führerschein gemacht habe, gab es schon einmal diese Regelung: Ich habe 1980 sieben Schaltstunden absolviert und dann alle weiteren, einschließlich der Prüfung, auf einem Automatik-Fahrzeug. Ich durfte alles fahren in dieser Führerschein-Klasse! Was für eine Erleichterung und völlig zeitgemäß! Im Rahmen der EU wurde das in Deutschland wieder zurückgenommen.
Heute, im Jahre 2023, gibt es wieder diese wundervolle Möglichkeit mit zehn Schaltstunden und einer ¼ stündigen Überprüfungsfahrt durch den Fahrlehrer. Angepasst an die Zeit und Entwicklung im Automobilbereich (VW baut seit Beginn diesen Jahres den Golf und Tiguan nur noch als Automatik mit alternativen Antrieben und andere ziehen mit). Welch eine Erleichterung für den Schüler; alles geht viel entspannter und mit mehr Übersicht im Straßenverkehr, bei dem ständig wachsenden Verkehrsaufkommen. Der Fahrlehrer kann mehr Inhalte in die Stunden einbauen und der Prüfer empfindet es auch deutlich entspannter, so gibt es nochmal leichtere und bessere Ergebnisse. Wollen wir das nicht alle?
Lust auf eine Mitfahrgelegenheit? Bevor es in die praktische Prüfung geht
Wir von Andreas Fahrschulteam möchten ihnen und ihrem Kind die Möglichkeit geben, kurz vor dem Ende der Ausbildung einmal mitzufahren. So haben Sie die Möglichkeit, sich von der Leistung zu überzeugen (und wissen dann, Sie müssen nicht mit der Hand an der Handbremse dasitzen) und ihr Kind bekommt die Chance, zu spüren, wie es ist, wenn jemand hinten drin sitzt und man nochmal zusätzlich beobachtet wird. Sie haben ihr Kind groß gezogen und kennen es selbst am besten. Alle Menschen fahren nach ihren Charaktereigenschaften. Wenn am Ende doch noch mal 1-2 Fehler in der Fahrt auftauchen, so sind es für diesen einen Menschen typische. Das zu erkennen ist die Hauptaufgabe, um in der Prüfung, unter Druck, genau das in den Griff zu bekommen.