Als unsere Chefin Andrea Wagner-Bahr seinerzeit die Fahrschule besuchte, um ihre damalige Fahrerlaubnis Klasse 3 fürs Auto zu erwerben, gab es ein sehr einfaches und sinnvolles Verfahren: „Ich habe damals zu Beginn sechs Fahrstunden auf dem Schaltwagen gemacht, danach ging es bis zur Prüfung auf einem Automatikfahrzeug weiter. Das war eine gute Sache, denn so konnte ich mich viel besser auf die wesentlichen Dinge im Straßenverkehr konzentrieren und wurde nicht von der ewigen Schalterei und Kuppelei abgelenkt.“
Was viele nicht wissen: Inzwischen hat der Gesetzgeber (seit dem 1.1.2021) den Weg für dieses sinnvolle Verfahren wieder freigemacht! Hintergrund für diese Neuregelung sind vermutlich verschiedene Faktoren: Zum einen werden zunehmend mehr Automatikfahrzeuge zugelassen – der Schaltwagen ist langfristig ein Auslaufmodell. Zum anderen ist der „alte“, oben beschriebene Weg der bessere – sowohl didaktisch für unsere Fahrlehrer:innen, als auch für die Lernkurve unserer Fahrschüler:innen.
Heute ist es also grundsätzlich möglich, dass man am Anfang zehn Stunden auf dem Schaltfahrzeug absolviert, danach gibt es dann eine kurze Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer (Dauer: 15 Minuten, keine echte Prüfung!). Ab diesem Zeitpunkt kann es komfortabel auf dem Automatikfahrzeug weitergehen – inklusive Prüfung. Der Fokus liegt dann auf dem Straßenverkehr und der Verinnerlichung der entsprechenden Abläufe – ohne unnötige Ablenkung.
Andrea Wagner-Bahr: „Wir haben uns als Fahrschule entschieden, diese neue Möglichkeit ab sofort konsequent anzubieten und zu nutzen. In individuellen Einzelfällen kann hier natürlich ausnahmsweise von abgewichen werden, aber wir sind von dem Konzept überzeugt und wollen es zur Regel im Rahmen unserer Ausbildung in der Klasse B machen.“