Leider entwickeln sich die Corona Zahlen aktuell wieder in eine sehr unerfreuliche Richtung. Durch die neue Corona Schutzverordnung des Landes NRW gilt auch für uns folgende Änderung:
Für Fahrschulen (Bildungseinrichtungen) ist die 2G-Regel (Geimpft/Genesen) vorgegeben, diese ergibt sich aus §4, Absatz 2 der CoronaSchutzVO:
„Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden.
Wir hoffen, dass sich das Geschehen schnellstmöglich wieder entspannt und wir dann wieder allen Fahrschülern unsere Dienstleistung anbieten können.
Bis dahin, bleibt gesund!
Eurer Andrea´s Fahrschulteam