Gestern in der Zeitschrift „Motorrad“ gelesen: Bereits 26.898 Führerscheine der Klasse B196 wurden alleine im ersten Halbjahr 2020 ausgegeben. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind die meisten 125er Pilot*innen männlich und zwischen 45 und 64 Jahre alt. Die von Kritikern anfangs befürchtete Unfallflut blieb aus – im Gegenteil: die Zahl verletzter Zweiradfahrer sank um 16 Prozent.
Für uns ein guter Anlass, euch die wichtigsten Infos rund um die Klasse „B196“ nochmal zusammenzufassen:
Was darf man mit der neuen Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren?
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW.
Was sind die Voraussetzungen für die Klasse B196?
Das Mindestalter liegt bei 25 Jahren, ihr müsst fünf Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B) sein.
Wie sieht die Ausbildung für B196 konkret aus?
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht zu je 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde zu je 90 Minuten
Es ist keine Prüfung notwendig (weder Theorie noch Praxis).
Auf welchem Fahrzeug wird die praktische Ausbildung absolviert?
Für den Erwerb der Klasse B196 ist unsere MSX 125 aus dem Hause Honda perfekt geeignet. MSX bedeutet „Mini Street Xtreme“. Das klingt schwer nach Streetfighter, und Honda möchte den neuen Look auch so verstanden wissen. Ideal als Flitzer für die Stadt, wird die extrem sparsame und leichte MSX 125 in der Tradition von Honda Dax und Co. mit dem Motor aus der früheren Innova nun nochmals aufgewertet durch ein ABS. Das trotz ihrer geringen Größe sogar soziustaugliche Spaßmobil vertraut vorn auf eine Upside-down-Gabel, die umfangreichen Informationen für den Fahrer liefert ein volldigitales Display.
Was steht danach im Führerschein?
Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du von uns einen Ausbildungsnachweis. Mit diesem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle der Stadt Duisburg eingetragen werden. Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen.
Wichtig:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Die Fahrerlaubniserweiterung B196 gilt nur innerhalb Deutschlands.
Geschenkgutschein für Weihnachten?
Gerne können wir mit Blick auf Weihnachten auch einen Geschenkgutschein ausstellen, alle Infos hierzu haben wir hier für Dich zusammengestellt!