Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,
ab morgen (07.06.2021) benötigt ihr für
- den Theorieunterricht
- die Fahrstunden
- und die Prüfungen
einen Negativtestnachweis! Alternativ reicht auch euer Impfausweis, wenn ihr bereits geimpft seid. Zur Not können wir euch auch vor Ort testen.
Zum Hintergrund: Aufgrund der neuen CoronaschutzVO (§ 11 Absatz 2) gilt ab sofort, dass zur Teilnahme am theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht ein Negativtestnachweis erforderlich ist. Dies gilt auch für Aus- und Weiterbildungen der Berufskraftfahrer, ADR-Schulungen und Erste-Hilfe-Schulungen (bzw. sonstige Fortbildungen).
Bei der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung bzw. sonstigen Prüfungen (wie z.B. Fahrlehrerprüfungen, Prüfungen von amtlich anerkannten Sachverständigen) gilt ab dem 07.06.2021 ebenfalls die Testpflicht. Für Geimpfte und genesene Personen (Nachweis erforderlich!) gilt diese Testpflicht nicht.
Euer Andrea’s Fahrschulteam
(Photo by Guido Hofman on Unsplash)