Ursprünglich war sie schon für das Jahr 2020 geplant, nun gilt sie ab dem 1. April 2021: Die sogenannte „Automatikregelung“. Sie ermöglicht, dass Fahrschüler*innen der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müssen sie lediglich nach(!) der praktischen Grundausbildung mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe machen und von der Fahrschule die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe bescheinigt bekommen. Diese müssen sie in einer mindestens 15minütigen Testfahrt (keine Prüfung!) nachweisen. Hier geht es unter anderem um Aspekte wie Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonendene Fahrweise. Der Rest der Ausbildung erfolgt komfortabel auf dem Automatik-Fahrzeug.
Uns liegen bereits zahlreiche Anfragen vor, wir freuen uns, diese ab April gemeinsam mit euch umzusetzen – Kapazitäten haben wir hierfür mehr als genug: In unserer Flotte steht immer eine mehr als ausreichende Anzahl an Automatik-Fahrzeugen zur Verfügung.
Also, sprecht uns gerne jederzeit auf das Thema an, wir freuen uns auf euch!